Gesetzliche Mindestlöhne in anderen Staaten
22 der 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Großbritannien und Nordirland sind am 31. Januar 2020 ausgetreten.
Deutschland hat ab 01.01.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn.
Mindestlöhne gibt es auch in der USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, Australien, Neuseeland, Japan, Korea, der Türkei und weiteren Ländern.
Mindestlöhne in der Europäischen Union (Stand 01.01.2025)
Land | Euro pro Stunde | Bemerkungen |
---|---|---|
Luxemburg | 15,25 | |
Niederlande | 14,06 | |
Irland | 13,50 | |
Deutschland | 12,82 | |
Belgien | 12,57 Ab 01.02.2025: 12,83 |
|
Frankreich | 11,88 | |
Spanien | 8,37 | |
Slowenien | 7,39 | |
Polen | 7,08 | Umrechnung in Euro anhand des Durchschnittskurses |
Litauen | 6,35 | |
Zypern | 6,06 | Zypern hat zum 1. Januar 2023 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. |
Portugal | 6,01 | |
Kroatien | 5,61 | Seit 2023 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel. |
Griechenland | 5,60 | |
Malta | 5,54 | |
Estland | 5,31 | |
Tschechien | 4,95 | Umrechnung in Euro anhand des Durchschnittskurses |
Rumänien | 4,87 | Umrechnung in Euro anhand des Durchschnittskurses |
Slowakei | 4,69 | |
Lettland | 4,38 | |
Ungarn | 4,23 | Umrechnung in Euro anhand des Durchschnittskurses |
Bulgarien | 3,32 | Umrechnung in Euro anhand des Durchschnittskurses |
In Spanien, Portugal und Griechenland werden die Mindestlöhne auf Monatsbasis festgelegt, sodass diese für den internationalen Vergleich in Stundensätze umgerechnet werden müssen. Hierzu wird in der WSI-Mindestlohndatenbank ein Stundenteiler verwendet, der sich an der in dem jeweiligen Land üblichen, monatlichen Arbeitszeit in Vollzeit orientiert. Für Spanien, Portugal und Griechenland besteht die Besonderheit, dass Beschäftigte dort Anspruch auf 14 Monatsgehälter pro Jahr haben. Es wird deshalb für diese drei Länder ein zusätzlicher Korrekturfaktor eingesetzt (Monatslohn × 14 / 12).
Quelle: WSI-Mindestlohnbericht 2025
In den restlichen 5 Ländern der EU (Österreich, Dänemark, Italien, Finnland und Schweden) gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird.
© 2007-2025 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon