Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent - Bundesrat stimmt nicht zu (896. Sitzung am 11. Mai 2012)
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg
Schon auf der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012 wurde der Antrag behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Er stand erneut auf der Tagesordnung der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012. Es kam zur Ablehnung.
Auszug aus dem Antrag der Länder:
Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte und unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten hält der Bundesrat einen höheren Beitrag von Besserverdienenden zur Finanzierung des Gemeinwesens damit für unerlässlich. Kleine und mittlere Einkommen dürfen jedoch nicht mehr stärker mit Steuern belastet werden. Das ist ein Gebot des politischen Anstands und der Fairness. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes ist daher ein geeignetes Mittel, dem Staat höhere Einnahmen für den Abbau der Schulden zur Verfügung zu stellen. Zumal die steuerliche Belastung der Gutverdienenden in der Vergangenheit spürbar abgemildert wurde. So ist der Spitzensteuersatz seit Ende der 80er Jahre von 56% auf aktuell 42% (bzw. 45% bei Einkommen, die dem Reichensteuersatz unterliegen) abgesenkt worden. Nach der Studie "Taxing Wages - Ausgabe 2010" der OECD haben vor allem die Bezieher höherer Einkommen in den letzten Jahren von der Senkung der Steuer- und Abgabenlast profitiert, während die Geringverdiener in Deutschland zum Teil deutlich höher mit Steuern und Abgaben belastet werden als in vergleichbaren Ländern. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes würde einen Beitrag zur gerechteren Lastenverteilung leisten und damit auch dem Erhalt des sozialen Friedens dienen.Anzustreben ist ein Spitzensteuersatz von 49% ab einem Einkommen von 100.000 €.
Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes in der vorgeschlagenen Weise würde - ohne dass breite Teile der Bevölkerung betroffen wären - zu jährlichen Steuermehreinnahmen von mindestens 5 Milliarden Euro führen.Negative konjunkturelle Effekte sind nicht zu erwarten, denn auch die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53% auf 42% hatte keine signifikanten Auswirkungen auf die Konjunktur. Im internationalen Vergleich stünde die Bundesrepublik Deutschland mit einer höheren Besteuerung von Spitzenverdienern zur Finanzierung der krisenbedingten Haushaltsbelastungen keineswegs isoliert da. So haben neben Großbritannien auch Frankreich, Irland und Island ihre Steuertarife nach oben angepasst. Auch die südeuropäischen Staaten Portugal und Griechenland haben vor dem Hintergrund notleidender öffentlicher Haushalte die Steuersätze erhöht.
Der federführende Finanzausschuss hatte dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung anzunehmen.
Der Wirtschaftsausschuss empfahl dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.
© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon