Stellungnahme des Bundesrates zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (896. Sitzung am 11. Mai 2012)

Das Bundeskabinett hatte am 28. März 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) beschlossen. Die Länder sehen aber im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz umfangreiches Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 dazu ausführlich Stellung genommen.

Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.05.2012 zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz:

Umfangreiche Stellungnahme zur Pflegereform

Die Länder sehen in einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Leistungsangebote der Pflegeversicherung weiterentwickeln möchte, umfangreiches Verbesserungspotenzial. In ihrer heutigen Plenarsitzung nahmen sie zu dem Vorhaben ausführlich Stellung.

Sie möchten hierdurch unter anderem das Recht der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete Beratung durch die Pflegekassen stärken. Zudem wollen sie den Anspruch auf Kurzzeit- und Vertretungspflege flexibilisieren. Aufgrund des häufig hohen Alters und eigener gesundheitlicher Einschränkungen der Hauptpflegepersonen sei die Vertretungspflege anstatt bisher vier künftig bis zu acht Wochen im Jahr zu ermöglichen.

Der Bundesrat stellt auch klar, dass ehrenamtliche Unterstützung der professionellen Versorgung im stationären Bereich auf ergänzende Leistungen - insbesondere die soziale Teilhabe - auszurichten ist. Er sieht ansonsten die Gefahr der Verdrängung professioneller Pflege. Die Länder fordern auch einen einheitlichen Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen. Zudem wollen sie im weiteren Verfahren die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Abrechnungsbetruges verbessern und hierzu den Datenaustausch der betroffenen Stellen optimieren.

Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere Demenzkranke ab dem 1. Januar 2013 verbesserte Leistungen erhalten. Zudem soll der Gesetzentwurf die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anpassen. Hierzu ist eine kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge um 0,1 Beitragssatzpunkte vorgesehen. Diese soll im Jahr 2013 zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von rund 1,18 Milliarden Euro führen.

Der Bundestag hat die Pflegereform der Regierungskoalition am 29.06.2012 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21.09.2012 den Weg für die Pflegereform frei gemacht. Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent.

Die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen ("Pflege-Bahr") wird eingeführt. Pflegeversicherungen können ab dem 4. Januar 2013 förderfähige Verträge anbieten. Jeder kann sich versichern und 60 Euro Förderung pro Jahr erhalten. Das Kabinett brachte am 28.11.2012 die dazu noch notwendige Verordnung auf den Weg. Die Zulage soll auch Geringverdienern ermöglichen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat.


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