Frauen im Minijob
Zweitjob, um über die Runden zu kommen
Die Hans-Böckler-Stiftung hat sich in der Pressemitteilung vom 23.05.2014 mit dem Thema Minijobs beschäftigt. Darin wird das Werk "Arbeitsmarkt- und geschlechtsdifferenzielle Einflussfaktoren für die Ausübung einer
geringfügigen Nebenbeschäftigung, in: Industrielle Beziehungen, Nr. 1/2014" ausgewertet.
Wichtige Ergebnisse:
- Viele Frauen mit einem Zweitjob arbeiten Teilzeit (oft unfreiwillig).
- Frauen nehmen vor allem zur Existenzsicherung eine zweite Beschäftigung auf.
- Für viele Frauen ist es bei einer Trennung vom Ehepartner ökonomisch notwendig, einen Neben-Minijob aufzunehmen.
Minijobs sind nicht existenzsichernd
Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde am 30.06.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro.
Bei der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt eine Kopplung an den Mindestlohn. Die Minijob-Grenze wird damit eine dynamische Grenze, die bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt. Bei
dem ab 1. Oktober 2022 geltenden Mindestlohn von 12 Euro ergeben sich 520 Euro als Geringfügigkeitsgrenze (520-Euro-Job).
Die obere Grenze des Übergangsbereich wurde von 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Der Übergangsbereich umfasst damit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 den Entgeltbereich von 520,01 bis 1.600 Euro.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben.
Der Übergangsbereich geht ab 01.01.2023 von 520,01 Euro bis 2.000 Euro.
In vielen Stellungnahmen zu den Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde darauf hingewiesen, dass mit den Maßnahmen der Anreiz, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzusteigen, immer weiter sinkt.
Auszug aus der Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Referentenentwurf:
Betrachtet man den Arbeitsmarkt unter strukturellen Gesichtspunkten, so profitieren insbesondere Beschäftigte in kurzer Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung und Minijobs (fast ¾ erhalten einen Niedriglohn), des Weiteren befristete Beschäftigte, sowie solche, die in Betrieben mit unter 100 Beschäftigten arbeiten. An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass die seitens der Bundesregierung ebenfalls geplante Anhebung der Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro abgelehnt wird. Hierdurch würden Minijobs weiter gefördert statt die sozialversicherungspflichtige für Arbeitnehmer*innen langfristig nachteilige Privilegierung abzuschaffen. Dies erhöht die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen und vor allem Frauen in der Teilzeitfalle verharren.
Auszug aus der Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf:
Insbesondere Frauen arbeiten häufig unfreiwillig in Teilzeit oder im Minijob. Es gelingt ihnen nicht, den Beschäftigungsumfang auszuweiten. Laut IAB verbleiben Minijobber:innen häufig im Minijob ("Klebeeffekte"). Sie haben eine hohe Armutsgefährdungsquote. Minijobs sind zudem kein Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In diesem Zusammenhang bewertet die Diakonie Deutschland die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung und Dynamisierung der Minijobgrenzen als kontraproduktiv, da sie dazu führen wird, das Ausmaß prekärer Beschäftigung zu vergrößern, und ein Übergang vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch die Anhebung des Mindestlohns konterkariert wird.
Auszug aus der Stellungnahme des Deutschen Frauenrats zum Referentenentwurf:
Während der Mindestlohn als ein gleichstellungspolitischer Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik der Koalition zu werten ist, ist die geplante Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs ein Rückschritt und konterkariert die Effekte der Mindestlohnerhöhung. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs werden diese nicht nur in ihrer jetzigen Form erhalten, sondern ausgeweitet. Mit 62 Prozent stellen Frauen den deutlich größeren Anteil an den ausschließlich im Minijob Beschäftigten. Durch die Bindung der Verdienstgrenze an die Mindestlohnhöhe ist zu erwarten, dass die Zahl der Minijobber*innen auch in Zukunft weiter steigt, weil der Anreiz, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzusteigen, immer weiter sinkt. Gleichstellungspolitisch wäre das eine fatale Entwicklung, die dem Ziel, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken und die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, entgegenwirkt. Hier vermisst der DF eine gleichstellungspolitische Konsistenz in der Arbeitsmarktpolitik. Der DF setzt sich für eine Überführung der Minijobs in die Sozialversicherungspflicht ein.
Frauen im Minijob - Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf
Die Studie des Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erarbeitet. Es wurden dazu 2.061 Frauen mit Minijob-Beschäftigung (aktuell oder früher) befragt.
Vier Grundmuster von Frauen im Minijob haben sich ergeben:
- 61% der Frauen in Minijobs arbeiten ausschließlich im Minijob (Minijobbeschäftigung ohne eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung).
Minijob pur - 16% der Frauen in Minijobs sind noch (oder wieder) in einer (beruflichen) Ausbildung, i. d. R. Studium
Studium & Minijob - 20% der Frauen in Minijobs arbeiten hauptsächlich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
Job & Minijob - 3% der befragten Frauen in Minijobs sind bereits in Rente
Rente & Minijob
Besonderheit: Es wurden nur Frauen im Alter von 18 bis 64 Jahre erfasst.
Auszug aus dem Kapitel I:
Frauen im Minijob pur leben ganz überwiegend verheiratet und in einer traditionellen Rollenteilung mit dem Partner. Durch das Einkommen des Partners sehen sich diese Frauen grundsätzlich ökonomisch abgesichert, ein Minijob erscheint für sie - auf den ersten Blick - aus ihrer subjektiven Perspektive als niedrigschwelliges Zusatzeinkommen für ihre aktuelle Lebenssituation passend.
Auszug aus dem Kapitel II:
Minijob pur und Minijob-on-top sind in ihren Effekten und Wirkungen völlig verschieden. Die Rahmenbedingungen des "Instruments Minijob" (Befreiung von Steuern und Sozialabgaben) haben für jene Beschäftigten mit einer sozialversicherungspflichtigen Haupterwerbstätigkeit völlig andere Konsequenzen als für Beschäftigte mit Minijob pur. Während für Männer ihr Minijob (weil Minijob-on-top) weitgehend risikofrei ist, ist für verheiratete Frauen ihr Minijob (meist als Minijob pur) mit erheblichen Risiken im Lebenslauf verbunden.
Die Befragung hat gezeigt, dass eine lang andauernde Minijobtätigkeit die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung reduziert.
Auszug aus dem Kapitel III:
Auffällig ist der Befund, dass diese negativen Effekte des Minijobs pur von den Frauen meist erst im Rückblick gesehen werden; während der Minijob-Tätigkeit dominieren die Anreizmotive und die optimistische Erwartung, jederzeit bei Bedarf eine reguläre Stelle gemäß der eigenen Qualifikation bekommen zu können. Doch dies erweist sich als (Selbst-)Täuschung und Schimäre.
Ergebnisse der Studie zur Gewährung und Beanspruchung arbeits- und sozialrechtlicher Leistungen:
- 77% aller Frauen im Minijob pur erhalten kein Urlaubsgeld
- 47% erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung
Auszug aus dem Kapitel IV:
Nach Auskunft der in Minijobs tätigen Frauen fallen bei etwa 60 % Überstunden an. Wer im Minijob pur Überstunden macht, bekommt dafür einen Ausgleich durch Freizeit (51 %), eine Vergütung der geleisteten Überstunden wird zusätzlich zum Gehalt überwiesen (14 %) oder die Zeit wird einem Stundenkonto gutgeschrieben (16 %). Bei etwa 8 % werden Überstunden bar ausgezahlt, bei 6 % gar nicht oder es gibt Geschenke bzw. Naturalleistungen. Hier werden die fließenden Grenzen zur Schwarzarbeit sichtbar.
....
Zentrales Ergebnis ist: Schwarzarbeit in Minijobs ist etabliert und weitverbreitet.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Frauen im Minijob - Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf, Oktober 2012
© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon