Berechnung der Personalzusatzkosten
Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr
Als Basis der Ermittlung der Personalzusatzkosten dient die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr.
Das Beispiel gilt für 2016.
Samstage | 53 |
Sonntage | 52 |
Gesetzliche Feiertage soweit nicht Samstage oder Sonntage Beispiel gilt für Bundesland Hessen |
8 |
Urlaubstage (angenommem) | 30 |
Krankheitstage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung (angenommem) | 10 |
Krankheitstage ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung (angenommem) | 2 |
Ausfalltage bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung (angenommem) | 3 |
Summe der Ausfalltage | 158 |
Die Anzahl der Samstage und Sonntage ist abhängig vom Kalenderjahr.
Die Anzahl der Feiertage ist abhängig vom Kalenderjahr und vom Bundesland.
Die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Für die Anzahl der Krankheitstage müssen Erfahrungswerte oder Schätzungen herangezogen werden.
Das gilt auch bei Ausfalltagen wegen einer Arbeitsverhinderung.
Kalendertage im Jahr | 366 |
- Ausfalltage | 158 |
= Tatsächliche Arbeitstage (Anwesenheitsstage) | 208 |
Berechnung des Zuschlagsatzes
Grundlohn | 100,00% | |
Personalzusatzkosten | ||
Vergütung arbeitsfreier Tage | ||
Feiertage (8 Feiertage / 208 Anwesenheitsstage * 100) | 3,85% | |
Urlaubstage (30 Urlaubstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) | 14,42% | |
Krankheitstage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung (10 Krankheitstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) | 4,81% | |
Ausfalltage bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung (3 Krankheitstage / 208 Anwesenheitsstage * 100) | 1,44% | |
Summe Soziallöhne | 24,52% | |
Sonderzahlungen | ||
Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld (Wert angenommen) | 6,00% | |
Vermögensbildung (Wert angenommen) | 0,60% | |
Summe Sonderzahlungen | 6,60% | |
Bruttolohn/ Bruttogehalt | 131,12% |
Der Bruttolohn ist die Basis für die Sozialkosten und die lohnbezogenen Kosten.
Das Beispiel gilt für 2016.
Soziale Abgaben | ||
Krankenversicherung (allgemeiner Beitrag, Arbeitgeberanteil) | 7,300% | |
Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil, außer Sachsen) | 1,175% | |
Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 9,350% | |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 1,500% | |
Insolvenzgeldumlage (zahlt Arbeitgeber allein) | 0,120% | |
Unfallversicherung (zahlt Arbeitgeber allein, Beiträge abhängig von Gefahrklassen, die für den Betrieb gelten. Wert angenommen) | 3,000% | |
Summe Soziale Abgaben | 22,445% | |
Umrechnung auf Basis Grundlohn (22,445% * 131,12%) | 29,430% |
Die Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlungsversicherung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) werden nicht angesetzt.
Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - U1
An dieser Versicherung nehmen nur Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Zahlt Arbeitgeber allein. Höhe der
Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Sie ist also nicht einheitlich. Beim einbeziehen dieser Werte, müsste man
auch die Erstattung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse berücksichtigen.
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen - U2
An dieser Versicherung nehmen seit 2006 alle Firmen teil. Zahlt Arbeitgeber allein. Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der jeweiligen
Krankenkasse festgelegt. Sie ist also nicht einheitlich. Beim einbeziehen dieser Werte, müsste man auch die Erstattung für die Aufwendungen bei
Mutterschaft durch die Krankenkasse berücksichtigen.
Damit ergeben sich:
Summe Soziallöhne | 24,52% |
Summe Sonderzahlungen | 6,60% |
Summe Soziale Abgaben (umgerechnet auf Basis Grundlohn) | 29,43% |
Personalzusatzkosten | 60,55% |
Die Kosten für den arbeitsmedizinischen Dienst, die Ausgleichsabgabe (wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten nicht beschäftigt) sowie die Kosten für Arbeitsschutz und -sicherheit sind aus Übersichtsgründen nicht enthalten.
Ebenso fehlen die Firmenhaftpflicht und die Beiträge zu den Berufsverbänden.
© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon