Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld

Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde im Juni 2024 für 232.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 215.000 im Mai und 223.000 im April. Im Juni 2023 hatten Betriebe für 156.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld erhalten.
Im Juni 2024 waren nach vorläufigen Angaben 0,7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in konjunktureller Kurzarbeit, im Vorjahr waren es 0,4 Prozent gewesen.
Endgültige detaillierte Daten zur Kurzarbeit stehen bis Februar 2024 zur Verfügung (Quelle: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt August 2024 der Bundesagentur für Arbeit).

Im April 2020, dem Monat mit der höchsten Inanspruchnahme von Kurzarbeit in der CoronaPandemie, hatte die Kurzarbeiterquote bei 17,9 Prozent gelegen.


Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) zugestimmt.
Der Bundestag hatte am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) beschlossen. Darin ist die Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit bis zum 31. Juli 2024 vorgesehen (Qualifizierung während der Kurzarbeit).


Bis zum 30. Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
Das Bundeskabinett hat die Regelung in seiner 44. Sitzung am 14. Dezember 2022 per Verordnung verlängert.


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